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Pensionszusage für Geschäftsführer – lassen Sie sich beim IWV von Experten beraten

Führungspersönlichkeiten wie etwa geschäftsführende Gesellschafter benötigen in der Regel eine spezielle Form der Altersvorsorge, weil sie nicht sozialversicherungspflichtig sind. SAFIMA/IWV Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Versorgungssysteme hat sich auf diesen Personenkreis spezialisiert. Unternehmer und deren Mitarbeiter erhalten von uns Beratung in allen Fragen betrieblicher Vorsorgesysteme. Im Rahmen unserer Beratung entwickeln wir für Sie ganzheitliche Lösungsansätze, die die arbeits-, steuerrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen. Unsere Beratung ist produktunabhängig und verfolgt das Ziel, für Sie die beste Lösung zu erarbeiten.

Die älteste und bedeutendste der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ist die Pensionszusage für Geschäftsführer (auch unmittelbare Versorgungszusage). Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge ist der Gesellschafter-Geschäftsführer in seiner Eigenschaft als Unternehmer selbst Versorgungsträger. Er sagt sich Leistungen zu, die er im Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) selbst aus dem Unternehmensvermögen erbringen muss. Die gegenüber den Arbeitnehmern bestehenden Versorgungsverpflichtungen werden in der Bilanz in Form von Pensionsrückstellungen ausgewiesen.

Dem Gesellschafter-Geschäftsführer obliegt es, die Leistungen unbeschränkt zu finanzieren. Um die Risiken zu begrenzen werden häufig sogenannte Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Ebenso ist eine Anlage in Fonds oder Sachwerten denkbar.

Die Pensionszusage für Geschäftsführer stellt für die Versicherungen eine schwierige Aufgabe dar. Das sieht man daran, dass 80 Prozent der bestehenden Pensionszusagen Fehler und Lücken aufweisen oder nicht mehr der gültigen Rechtslage entsprechen.

  • Die Pensionszusage für Geschäftsführer ist bei 60 Prozent der abgeschlossenen Verträge nur ungenügend gegen Insolvenz gesichert.
  • 40 Prozent des erforderlichen Kapitals für die zugesagten Versorgungsleistungen fehlen bei vielen Verträgen für eine Pensionszusage für Geschäftsführer.
  • Circa 80 Prozent von 500.000 Pensionszusagen wurden “nur” mit Lebensversicherungen rückgedeckt.

Bei der Pensionszusage für Geschäftsführer haben wir diese Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Ausfinanzierung der Verpflichtungen einer Pensionszusage für Geschäftsführer
  • Auslagerung/Outsourcing von Pensionsverpflichtungen
  • Versorgungszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Insolvenzschutz bei einer Pensionszusage für Geschäftsführer

Für Sie erstellt das SAFIMA/IWV ein individuelles Lösungs- und Leistungspaket. Unser neutrales und unabhängiges Gutachten zeigt Ihnen mögliche Schwachstellen Ihrer Pensionszusage für Geschäftsführer auf. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung betrieblicher Versorgungen und der steuerlichen Optimierung von Gehaltsteilen. Der SAFIMA/IWV-Service umfasst bestehende Versorgungen, die Neuordnung, Schließung und Auslagerung von Versorgungswerken und die Pensionszusage für Geschäftsführer.

Unsere unabhängigen Experten vom SAFIMA/IWV stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie zur Pensionszusage für Geschäftsführer und allen Ihren anderen Fragen. Nehmen Sie per Telefon, Fax oder E-Mail mit uns Kontakt auf!

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