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Riester-Rente

Schon jetzt an später denken!

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzlich Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!

Eine interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.

“Geschenke” vom Staat

Jeder Zulagenberechtigte erhält 154 € Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde 185 € und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde 300 € zugezahlt – und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld erhalten.

Junge Sparer (bis 25 J.) mit eigenem Riester-Vertag, erhalten zusätzlich einen einmaligen „Berufseinsteigerbonus“ in Höhe von 200 €.

Wer kann „riestern“?

Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigte. Nur, wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.

Voraussetzung für die volle Förderung ist aber, dass der Zulagenberechtigte einen Eigenbeitrag in Höhe von 4% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. 2.100 €) abzüglich der Zulagen, einzahlt. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 60 € im Jahr. (ab 2012 auch für mittelbar Zulagenbrechtigte). Natürlich können Sie Ihren Riester-Vertrag auch mit weniger als den genannten 4% besparen. Die Zulagen werden dann automatisch anteilig gekürzt. Wird der Sockelbeitrag unterschritten, entfallen die Zulagen komplett.

Lohnt sich „riestern“?

Dass sich „riestern“ durchaus lohnt, zeigen die folgenden Rechenbeispiele.

Beispiel 1

Von den 1.200 € die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 746 € selbst aufbringen. Die zusätzlichen 454 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote: 37,92%). Fließen über 35 Jahre monatlich 100 € in den Riester-Vertrag, kann mit einer garantierten Rente in Höhe von 195 € bzw. 390 € inkl. Überschüssen gerechnet werden.

Beispiel 2

Von den 2.160 € die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss die Familie lediglich 1.482 € selbst aufbringen. Die zusätzlichen 678 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote: 31,39%). Fließen über 35 Jahre monatlich 180 € in den Riester-Vertrag, kann mit einer garantierten Rente in Höhe von 320 € bzw. 650 € inkl. Überschüssen gerechnet werden.

Beispiel 3

Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen ab 16.800 € und Verheiratete ohne Kinder ab 32.000 € erzielen aus dem Sonderausgabenabzug einen Steuervorteil, der die Zulagen übersteigt.

 Von den 1.600 € die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 1.054 € selbst aufbringen. Die zusätzlichen 546 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote: 30 %). Fließen über 35 Jahre monatlich 130 € in den Riester-Vertrag, kann mit einer garantierten Rente in Höhe von 290 € bzw. 580 € inkl. Überschüssen gerechnet werden.

 Annahmen für die Berechnung: 35 Jahre Laufzeit des Riester-Vertrages, keine Zusatzversicherungen im Vertrag eingeschlossen, „klassische“ Anlage des Sparbeitrages im Deckungsstock des Versicherers, dynamische Rentenbezugsform, Überschüsse können grundsätzlich nicht garantiert werden.

Wohnriester
Sparer, die bereits „riestern“ dürfen seit 2010 das angesparte Kapital komplett für Kauf oder Bau einer  selbstgenutzten Immobilie einsetzen (sog. Wohnriester). Auch Teilentnahmen sind möglich. Die  steuerbegünstigten Beiträge und Zulagen wandern in diesem Fall aber nicht auf ein Sparkonto, sondern fl ießen in die Tilgung des Darlehensvertrags.

Beim Wohn-Riester gibt es keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Es wird stattdessen ein fi ktives Konto für den „Wohn-Riesterer“ angelegt, das so genannte Wohnförderkonto. Auf diesem werden die staatlich geförderten Tilgungsleistungen und die darauf gewährten Zulagen sowie ggf. der Betrag, der aus einem Riester-Sparvertrag zum Wohn-Riestern entnommen wurde, erfasst. Der gewährte Vorteil muss im Rentenalter versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).

Wie werden die Beiträge steuerlich behandelt?
Die geleisteten Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der Zulagen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der Veranlagung prüft das Finanzamt dann automatisch, ob es bei den Zulagen bleibt oder ob zusätzlich noch eine Steuerersparnis zu gewähren ist (Günstigerprüfung).

Bei der Günstigerprüfung wird zunächst die fiktive Steuerersparnis durch Abzug der kompletten Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben berechnet. Ist die berechnete Steuerersparnis geringer als die gewährten Zulagen, wird keine zusätzliche Steuerersparnis ausgelöst. Übersteigt die Steuerersparnis die gewährten Zulagen, wird zusätzlich zu den Zulagen die Differenz zwischen Zulagen und Steuerersparnis über die Einkommenssteuererklärung erstattet.

Wie wird die spätere Rente steuerlich behandelt?
Die Rentenzahlungen sind später mit dem persönlichen Steuersatz als Rentner voll zu versteuern. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung fallen aber keine Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KvdR) auf die Auszahlungen an.

Was sollten Sie sonst noch über die Riester-Rente wissen?

  • Die Anlage Ihres Sparbeitrages kann klassisch, fondsgebunden oder gemischt erfolgen.
  • Der Beitrag kann von Ihnen flexibel erhöht oder gesenkt werden – so können Sie den Vertrag immer optimal besparen; allerdings werden auch die Zulagen gekürzt, wenn Sie weniger einzahlen als 4% des Vorjahresbruttos.
  • Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen garantiert zur Verrentung zur Verfügung.
  • Rentenbezug ist mit 62 J. möglich.
  • Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente.
  • Rentenbezug im Ausland: Falls Sie als Rentner auswandern wollen, ist die staatliche Förderung zurückzuzahlen.
  • 30% des vorhandenen Guthabens können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden.
  • Vertrag kann im Todesfall förderunschädlich auf den eigenen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden.
  • Die Ansprüche aus dem Vertrag sind in der Ansparphase Hartz-IV-sicher und im gesetzlichen Umfang vor Pfändungen und Insolvenz geschützt.
  • Renten aus einem Riester-Vertrag werden ggf. auf die sog. Grundsicherung angerechnet.
  • Um Ihre Altersvorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.

Fazit
Riester ist für viele Personengruppen eine ausgezeichnete Form der zusätzlichen Altersvorsorge. Egal ob über Zulagen oder durch Steuerersparnis, der Staat beteiligt sich aktiv an Ihrer Vorsorge. Die Basis-Rente – auch bekannt als Rürup-Rente – zählt ebenfalls zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Anders als bei Riester beteiligt sich der Staat nicht mit Zulagen direkt an der Vorsorge, sondern fördert indirekt durch die steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge.

Gerade für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge z. B. in Form einer Direktversicherung ebenfalls sehr gut zum Aufstocken der späteren Rente geeignet. Eine Direktversicherung ist steuerlich interessant, da sich damit Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen lassen und Sie diese Ersparnis wieder in Ihre Vorsorge investieren können. Übrigens: Auch die Riesterförderung kann über eine betriebliche Altersvorsorge abgerufen werden. Allerdings unterliegt die Rente dann der Krankenversicherungspflicht. Daher ist dies nicht empfehlenswert.

Welche Art der Vorsorge für Sie am besten geeignet ist, hängt sehr stark von Ihrer momentanen Lebenssituation und den weiteren Planungen und Wünschen ab. Daher lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. In der Beratung sollten alle Durchführungswege individuell beleuchtet werden.

Vergessen Sie bei der Planung Ihres Ruhestandes aber nicht, dass Ihre Arbeitskraft in der Regel die Grundlage für jedes Sparen und Vorsorgen ist. Können Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, ist nicht nur Ihre gesamte Vorsorgeplanung in Gefahr, sondern auch die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie. Hier bietet z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz.

 

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