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Bewertungsreserven


Der Abschluss einer „klassischen“ Lebens- oder Rentenversicherung war eine gute Entscheidung. Damit haben Sie Ihr Geld sicher und langfristig angelegt. Ihr Lebensversicherer hat den größten Teil Ihres Geldes ebenfalls langfristig und sicher investiert. Dies tut er aus seiner Verpflichtung heraus, Ihnen Ihr Geld zum Ende der  Laufzeit zurückzuzahlen und Ihnen bis dahin regelmäßig Zinsen gutzuschreiben. Die Wertentwicklung können Sie anhand der jährlichen Berichte regelmäßig kontrollieren.

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Ein solches langfristiges Investment könnte zum Beispiel eine Anleihe oder, weil geläufiger ein langfristiger Kredit mit festem Zinssatz sein. Die Versicherung hat also einem Staat oder einer Firma zum Beispiel im Jahre 2005 einen Betrag von 100.000.000 Euro für einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem Zinssatz von 3,5% geliehen. In diesen 100 Mio. steckt auch ein Teil Ihrer Beiträge. Nehmen wir zur Vereinfachung mal an, Ihre gesamten Beiträge wären in diesen 100 Mio. Das würde heißen, dass Ihnen der Versicherer bis 2025 Jahr für Jahr die 3,5% Zinsen gutschreiben kann.

Das ist doch eine gute Sache.
Oder wo bekämen Sie momentan sonst 3,5% Zinsen auf Ihre Sparbeiträge für die nächsten 11 Jahre? Mit dieser Anlage haben Sie, bzw. Ihr Versicherer etwas sehr wertvolles. Diese gute sichere Anlage mit 3,5% Zinsen auf die nächsten 11 Jahre hätten andere  Investoren nun auch gerne. Diese Investoren würden Ihnen, bzw. Ihrem Versicherer deshalb für die 100 Mio.  Anleihen sogar 110 Mio. zahlen. Damit könnte der Käufer dann immer noch mehr Gewinn machen, als wenn er  es zu aktuell marktüblichen Zinsen investieren würde. Und genau um diese Differenz von zehn Millionen, die der neue Investor nun mehr für Ihre Anleihe geben würde, wenn er Sie jetzt kaufen könnte , geht es in der  aktuellen Diskussion. Das sind die Bewertungsreserven der festverzinslichen Geldanlagen, die der Versicherer in seinen Büchern ausweisen und an denen er die ausscheidenden Versicherungsnehmer aktuell beteiligen  muss.

Dass Problem daran…
…ist nun aber, dass er diese 10 Millionen ja gar nicht hat. Er würde diese ja nur bekommen,  wenn er seine Anlage jetzt verkaufen würde. Damit würde er aber auf die 3,5% Zinsen in den nächsten 11  Jahren verzichten. Das hieße also (vereinfacht) dass der ausscheidende Kunde (Ablauf oder Kündigung der  Lebensversicherung) genau wie Sie in diesem Jahr 10% Gewinn mehr gutgeschrieben bekommen könnte. Aber  es würde auch bedeuten, dass der Versicherer das Geld nun wieder neu Anlegen muss. Für Sie hätte dies zur Folge, dass Ihr Geld nun für die verbleibenden 11 Jahre nur noch zu aktuellen Zinssätzen von ca. 1,5% und nicht mehr zu den bisherigen 3,5% angelegt werden könnte. Der ausgeschiedene Kunde kann sich freuen, er hat zehn Prozent mehr, und Sie bekommen dafür zukünftig zwei Prozent weniger Zinsen. Dasselbe Problem träfe Sie im Übrigen auch, wenn Sie nun auch kündigen würden. Sie hätten das Geld in der Tasche aber keine Möglichkeit, es wieder so gewinnbringend anzulegen wie bisher.

Die aktuelle Gesetzeslage verlangt, dass der ausscheidende Kunde die 10 % mehr bekommt, auch wenn der  Versicherer diese 10 % Gewinn gar nicht verwirklichen will, weil er die Anlage sinnvollerweise und im  Interesse der verbleibenden Kunden nicht verkaufen möchte und demzufolge auch gar nicht besitzt. Es erhalten also die ausscheidenden Kunden nach aktueller Gesetzeslage 10 % mehr, alle anderen Kunden erhalten diese 10 % nicht gutgeschrieben. Dafür aber die 3,5 % in den nächsten Jahren.

Diese ungerechte Übervorteilung einiger weniger gilt es zu korrigieren.Bewertungsreserve_480x547 Und dazu, – insoweit haben die „Verbraucherschützer“ Recht -, muss der kleinen Gruppe der ausscheidenden Kunden wieder etwas weggenommen werden. Diese Gruppe wird im Jargon der „Verbraucherschützer“ „enteignet“. Das ist für diese Gruppe natürlich schade, aber urteilen Sie selbst, was Ihrem Gerechtigkeitsempfinden entspricht.

Im Nachsatz noch kurz ein Wort zur Vorgeschichte:
Die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven wurde 2008 eingeführt. Dies hat man im Hinblick auf die Bewertungsreserven am  Immobilienvermögen der Versicherer getan. Dies ist auch völlig in Ordnung. Denn bei den  Bewertungsreserven auf Immobilien kann man von einer Wertsteigerung auf Dauer ausgehen. Bei einer Bewertungsreserve auf eine festverzinsliche Geldanlage wird die Bewertungsreserve jedoch immer geringer je kürzer die Restlaufzeit ist. Wenn in unserem Beispiel die Anleihe nur noch bis 2015 laufen würde, würde kaum jemand mehr als den Nennwert der Anlage dafür bieten.

Ferner ändert sich die Bewertungsreserve auch sofort, wenn die Zinssätze am Markt wieder steigen. Denn natürlich kauft keiner diese Anlage, wenn er am Markt höhere Zinsen bekommen kann. Das heißt, hier wurde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet oder anders gesagt unsauber gearbeitet. Dies hat die Politik mittlerweile erkannt und will dies nun umgehend korrigieren. Dies ist aus unserer Sicht und in Ihrem Interesse zu unterstützen.

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