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Schwere Krankheit – Schlüsselpersonen

Was passiert, wenn der Geschäftsführer oder andere Schlüsselpersonen plötzlich ausfallen?

Ein gutes Unternehmen läuft auch ohne Chef.“ Diese Aussage trifft leider nur in Ausnahmefällen zu. In der Regel sieht es anders aus. Der Geschäftserfolg steht und fällt mit den Entscheidungsträgern. Fällt der  Geschäftsführer oder eine andere Person in einer Schlüsselfunktion aus, führt dies meist zu erheblichen Problemen. Aufgrund ihres Wissens, ihrer Kontakte und ihrer Erfahrungen ist eine Schlüsselperson der Motor, der das Unternehmen am Laufen hält. Der längerfristige Ausfall z.B. eines Geschäftsführers oder Spezialisten kann für ein Unternehmen daher beträchtliche finanzielle Auswirkungen haben. Schließlich müssen die Geschäfte und Projekte weitergeführt, sowie Kontakte aufrechterhalten werden. Vor allem für Existenzgründer oder kleine und mittelständische Unternehmen kann der Ausfall von Leistungsträgern zur Existenzfrage werden.

Ein optimiertes Absicherungskonzept schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Ausfalls von Schlüsselpersonen.

Die Schwere Krankheiten Vorsorge als wichtiger Baustein einer optimalen Absicherung von Schlüsselpersonen

Neben Unfällen sind es vor allem schwere Erkrankungen, die zu einem längerfristigen Ausfall von Führungskräften führen. Dabei geht es nicht um einen grippalen Infekt, der zu 14-tägiger Arbeitsunfähigkeit führt. Vielmehr sind es die „Volkskrankheiten“ Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs die dazu führen, dass der Betroffene für mehrere Monate oder sogar auf Dauer ausfällt.

Eine schwere Krankheit kann jeden Treffen Jährlich erkranken nach Erhebungen des Robert-Koch Instituts fast 1 Million Menschen. Dank des medizinischen Fortschritts sind die Überlebenschancen zwar sehr hoch, doch wie geht es im Ernstfall finanziell weiter? Können Sie es sich als Geschäftsführer beispielsweise leisten, beruflich kürzer zu treten? Was passiert, wenn Kosten entstehen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden – z.B. für spezielle Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder der Umbau von Haus, Wohnung oder Auto?

Jährliche Neuerkrankungen

Verteilung der Erkrankungen nach Alter

Verteilung der Erkrankungen nach Beruf

 

Ursachen für Berufs- und Erwebsunfähigkeit

 

Die Schwere Krankheiten Absicherung: Eine wichtige „Betriebsunterbrechungsversicherung“ für Ihr Unternehmen

Eine Schwere Krankheiten Absicherung soll das Unternehmen vor den Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls eines oder mehrerer wichtiger Mitarbeiters schützen. Dazu schließt das Unternehmen auf das Leben einer oder mehrerer wichtiger Schlüsselpersonen eine Schwere Krankheiten Versicherung ab. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Versicherungssumme im Todes- und Erlebensfall zu gleich. Die Versicherungsleistung kann dazu verwendet werden, durch den Ausfall bedingte Kosten aufzufangen.

Kosten können beispielsweise entstehen durch:

  • Ersatzperson finden und einarbeiten
  • Verlust durch entgangene Aufträge
  • Laufende Kosten des Geschäftsbetriebs
  • Konventionalstrafen, weil z.B. Liefertermine nicht eingehalten werden können.

 

Welche Krankheitsbilder sind versichert?

In der Regel sind u. a. folgende Krankheitsbilder bzw. Ereignisse versichert:

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Bypass-Operation
  • Transplantation von Hauptorganen
  • Querschnittslähmung
  • Funktionsverlust von Gliedmaßen
  • Multiple Sklerose
  • Taubheit
  • Blindheit
  • Sprachverlust
  • Schwerer Unfall
  • u.v.m.

Je nach Anbieter können die versicherten Krankheiten variieren.

Wie wird die Schwere Krankheiten Absicherung steuerlich behandelt?

Wenn der Versicherungsnehmer eine Kapitalgesellschaft ist:

  • Die Beiträge für die Schwere Krankheiten Absicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Versicherte Person kann sowohl ein Arbeitnehmer als auch ein Vorstand einer AG oder ein Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH sein.
  • Eventuell entstehende Rückkaufswerte müssen in der Bilanz aktiviert werden.
  • Die fällige Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme.

Wenn der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft ist:

Die versicherte Person ist ein Gesellschafter:

  • Die Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Eventuell bestehende Rückkaufswerte müssen nicht aktiviert werden.
  • Die Versicherungsleistung ist keine Betriebseinnahme.

Die versicherte Person ist ein „fremder Dritter“, z.B. ein Arbeitnehmer:

  • Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Eventuell bestehende Rückkaufswerte sind aktivierungspflichtig.
  • Die Versicherungsleistung stellt eine Betriebseinnahme dar.

 Den Überblick behalten

Neben der Schwere Krankheiten Absicherung gehören auch Risikoleben-, Unfall- und Krankentagegeld- Versicherung zu einer optimierten Vorsorge für Geschäftsführer und andere wichtige Personen in  Schlüsselfunktionen.

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