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Die Pensionszusage – ideale Altersvorsorge für Geschäftsführer?

SAFIMA hat sich in seiner Beratungstätigkeit auf den Kreis der Führungspersönlichkeiten spezialisiert. Da diese nicht sozialversicherungspflichtig sind, benötigen sie in der Regel eine spezielle Form der Altersvorsorge. Für Geschäftsführer und deren Mitarbeiter bieten wir Beratung hinsichtlich aller Formen betrieblicher Vorsorgesysteme. Wir entwickeln ganzheitliche Lösungsansätze, die arbeits-, steuerrechtliche und finanzwirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Unsere Beratung ist produktunabhängig und verfolgt das alleinige Ziel, die bestmögliche Lösung für unsere Kunden zu erarbeiten.

Angemessene Altersvorsorge für Geschäftsführer

Das älteste und bedeutendste Modell der betrieblichen Altersvorsorge ist die auch als “unmittelbare Versorgungszusage” bekannte Pensionszusage. Hierbei ist der Versorgungsnehmer in seiner Eigenschaft als Unternehmer selbst der Träger. Er sagt sich Leistungen zu, die er im Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) aus dem Unternehmensvermögen erbringen muss. Die gegenüber den Arbeitnehmern bestehenden Versorgungsverpflichtungen werden in der Bilanz in Form von Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Dem Geschäftsführer obliegt die unbeschränkte Finanzierung der Leistungen. Zur Risikobegrenzung werden häufig sogenannte Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Auch eine Anlage in Fonds, Sachwerten oder staatlichen Anleihen ist denkbar.

  • Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich der Altersvorsorge für Geschäftsführer umfassen:
    • Rückdeckung von Verpflichtungen
    • beliebige Höhe der Zuwendungen
    • Versorgungszusagen für Geschäftsführer
    • Insolvenzschutz bei einer Pensionszusage.

Umgehen Sie Versorgungslücken!

Die Pensionszusage für Geschäftsführer stellt die Versicherungen vor eine Herausforderung. Dies ist unter anderem daran zu erkennen, dass 80 Prozent der bestehenden Pensionszusagen schwerwiegende Fehler und Mängel aufweisen oder nicht mehr der gültigen Rechtslage entsprechen:

  • 60 Prozent der abgeschlossenen Pensionszusagen für Geschäftsführer sind nur ungenügend gegen Insolvenz abgesichert.
  • Bei vielen Verträgen fehlen bis zu 40 Prozent des erforderlichen Kapitals für die zugesagten Versorgungsleistungen.
  • Circa 80 Prozent der Pensionszusagen werden ausschließlich mit Lebensversicherungen rückgedeckt.

Wir finden den bestmöglichen Versorgungsweg

SAFIMA erstellt in Ihrem Auftrag ein individuelles Lösungs- und Leistungspaket. Unser neutrales und unabhängiges Gutachten zeigt Ihnen mögliche Schwachstellen Ihrer Absicherung auf. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und steuerlichen Optimierung Ihrer betrieblichen Versorgung. Der SAFIMA-Service umfasst bestehende Anlagen sowie die Neuordnung, Schließung und Auslagerung von Versorgungswerken.

Unsere unabhängigen Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie zu allen Optionen der Altersvorsorge für Geschäftsführer und beantworten Ihre Fragen gerne telefonisch, via E-Mail oder per Fax.

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