Die Rente für Selbstständige ist ständig ein akutes Thema.
Unternehmer und Freiberufler müssen selten in die gesetzlichen Rentenkassen einzahlen. Daher muss die Rente für Selbstständige von den betroffenen Personen selbst gesichert werden. Selbst wenn es vor der Selbstständigkeit Einzahlungen in gesetzliche Rentenkassen gegeben hat, so reicht die Rente für Selbstständige in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard nach dem Berufsleben zu halten.
Für zahlreiche Berufe ist die gesetzliche Rente für Selbstständige eine Pflichtversicherung. Die Pflicht, in die gesetzliche Rente für Selbstständige einzuzahlen, gilt nach den Bestimmungen des SGB vor allem für Handwerker, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten und selbstständige Personen, die nur einen Auftraggeber haben. Die gesetzliche Rente für Selbstständige hat in erster Linie den Zweck, die betreffenden Personen vor Altersarmut zu schützen. Die Pflichtbeiträge der Rente für Selbständige werden dann an die entsprechenden Rentenkassen abgeführt und eine Altersversorgung aufgebaut.
Wenn auch Sie sich dafür interessieren, eine Rente für Selbstständige aufzubauen und in eine private oder gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, so wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter. Unsere unabhängigen Spezialisten ermitteln Ihnen anhand Ihrer derzeitigen Situation und Ihre Pläne für die Zukunft die passende Rente für Selbstständige. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern in allen Fragen.