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Minijobrente ®
Betriebliche Altersvorsorge für geringfügig Beschäftigte

Inzwischen ist sicherlich jedem bekannt, dass die gesetzliche Rente bei weitem nicht ausreicht, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Eine zusätzliche private Absicherung ist unumgänglich und wird sogar von der gesetzlichen Rentenversicherung dringend empfohlen.

Laut des Vereins „Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e. V. – Minijobrente®“ gibt es derzeit rund 6,5 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland, die geringfügig beschäftigt sind; davon sind ca. 3 Mio. in einem auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis tätig.

Besonders diese Beschäftigtengruppe ist vom Risiko der Altersarmut betroffen. In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben sie aufgrund ihres geringen Einkommens kaum Rentenansprüche und meistens bleibt vom Gehalt nicht genug für eine private Vorsorge übrig.

Mit der sog. Minijobrente® wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch geringfügig Beschäftigte von der lukrativen Betrieblichen Altersvorsorge profitieren können – und das sogar, ohne auf Gehalt verzichten zu müssen.

Wer kann die Minijobrente® nutzen?

  • Beschäftigte, die monatlich nicht über 450,00 € verdienen
  • Oder in der Gleitzone (450,01 bis 850 € monatlich) liegen (auch für Studenten)
  • Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein

Wie funktioniert die Minijobrente®?

Ein Minijobber kann sich mit seinem Arbeitgeber darauf einigen, bis zu beispielsweise zehn Stunden pro Monat mehr zu arbeiten, ohne dass er Abgaben an den Staat zahlen muss. Das Gehalt, das er für die Mehrarbeit erhält, fließt zu 100% in die betriebliche Altersvorsorge – bei gleichem Netto. Der Lohn bleibt also z. B. weiterhin bei 450,00 € und der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt somit erhalten. Der Arbeitgeber zahlt für die zusätzlichen Arbeitsstunden beispielsweise 100,00 € in die Minijobrente® ein.

 

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Zusätzliche Altersvorsorge, ohne Verdiensteinbußen durch Investition von Zeit.
  • Der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt erhalten.
  • Die Sozialversicherungsfreiheit wird nicht angetastet.
  • Die entstehenden Versorgungsansprüche sind sofort unverfallbar, pfändungs- und Hartz IV sicher.
  • Bei Arbeitgeber- oder Statuswechsel ist eine Übertragung möglich.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Es sind keine zusätzlichen Kosten an die Minijobzentrale abzuführen.
  • Die durchschnittlichen Lohnkosten je Arbeitsstunde verringern sich.
  • Die Beiträge zur Minijobrente® sind zu 100% Betriebsausgaben.
  • Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Durch die vereinbarte Mehrarbeit steigt die Produktivität.
  • Das Beschäftigungsverhältnis wird attraktiver. Mitarbeiter werden zusätzlich motiviert und stärker an das Unternehmen gebunden.

 

Übrigens: Geringverdienende können auch die Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (Riester-Rente, etc.) in Anspruch nehmen, wenn sie einen Eigenbeitrag in Höhe von 4,9% zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten.

Extra Tipp:
Besonders interessant ist die Minijobrente® für Familienangehörige, die im „eigenen“ Unternehmen als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer angestellt sind!

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