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Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag

Es besteht Handlungsbedarf!

Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. 2009 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung rund 2,3 Millionen Leistungsempfänger. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalem“ altersbedingtem Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.

Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten. Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: In den nächsten zwanzig Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% wachsen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.

Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland

Pflegequote 2009 (Anteil der Pflegebedürftigen innerhalb einer Altersgruppe)

Aufteilung der Pflegebedürftigen nach Pflegestufen in 2009

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich eine finanzielle Grundabsicherung. Im Pflegefall kommen auf den Pflegebedürftigen und evtl. auch auf dessen Angehörige erhebliche Kosten zu.

Je nach Einstufung in die gesetzlichen Pflegestufen durch den medizinischen Dienst stehen ab 2012 folgende Leistungen zur Verfügung:

Häusliche Pflege

Stationäre Pflege

Welche Kosten entstehen im Pflegefall?

Wie viel Geld die Pflege tatsächlich kostet, wird von vielen Menschen unterschätzt. Die nachfolgende  Beispielrechnung verdeutlicht, dass die Kosten für häusliche und stationäre Pflege enorm und von vielen kaum zu bewältigen sind. Monatliche Zuzahlungen von 1.500 € und mehr sind bei vollstationärer Pflege keine Seltenheit.

Beispiel: Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst

Beispiel: Kosten bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim

Die Kosten der Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich zum Teil sehr. Auf www.bkk-pflegefinder.de können Sie die Preise in Ihrer Region bequem selbst vergleichen. Reichen Rente oder die Ersparnisse nicht, wird auf evtl. vorhandene Immobilien zurückgegriffen. Können die anfallenden Kosten damit immer noch nicht gedeckt werden, sind die Angehörigen zur Zahlung verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 6 Jahren ergeben sich so leicht Zuzahlungen von mehr als 100.000 €. Es liegt also in der Verantwortung eines jeden, rechtzeitig für den „Fall der Fälle“ vorzusorgen, damit eine angemessene Versorgung sichergestellt ist.
Außerdem: Wer liegt später schon gerne seinen eigenen Kindern auf der Tasche?

Rechtzeitig vorsorgen mit einer Pflegerente gegen Einmalbeitrag

Sie bekommen eine Lebensversicherung ausgezahlt oder ein Festgeldkonto steht vor der Auflösung? Dann haben Sie jetzt eine gute Möglichkeit, um für den Pflegefall mit einer Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag vorzusorgen. Je nach Absicherungsbedarf zahlen Sie einen bestimmten Betrag in die Versicherung ein und müssen sich künftig nicht mehr um das Thema „Pflegevorsorge“ kümmern. Und im Pflegefall erhalten Sie dann die vereinbarte Rentenzahlung. Gegenüber den anderen Absicherungsformen, wie z.B. Pflegetagegeld oder Pflegekostenversicherung, bietet die Pflegerente noch einen weiteren Vorteil. Sollten Sie einmal in Geldnot sein, können Sie den Vertrag aufheben und erhalten den Rückkaufswert ausbezahlt. Natürlich endet in diesem Fall auch der Anspruch auf Leistungen. Ja nach Tarif und Anbieter sind teilweise auch Entnahme möglich, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

Rechenbeispiel
Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim Ihrer Wahl fallen jeden Monat Kosten in Höhe von 3.480 € an. Aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten Sie bei Pflegestufe III monatlich lediglich 1.550 €. Ihre monatliche Netto-Rente beträgt 1.300 €. Somit fehlen 630 € im Monat. Sofern Sie nicht vorgesorgt haben, muss dieser Fehlbetrag durch den Verkauf Ihres Eigenheims oder durch Zuzahlungen Ihrer Kinder  aufgebracht werden. Angenommen, Sie bekommen mit 60 Jahren eine Lebensversicherung in Höhe von 15.000 € ausbezahlt. Wenn Sie diesen Betrag in einer Pflegerentenversicherung anlegen, können Sie beispielsweise mit folgenden Leistungen rechnen:

  • bei Pflegestufe I: 200 € garantierte monatliche Rente (mit Überschüssen 260 €)*
  • bei Pflegestufe II: 400 € garantierte monatliche Rente (mit Überschüssen 520 €)*
  • bei Pflegestufe III: 800 € garantierte monatliche Rente (mit Überschüssen 1.000 €)*

(* Beispielrechnung für einen Mann, 60 J. Die tatsächliche monatliche Rentenhöhe ist abhängig vom gewählten Tarif. Überschüsse sind nicht garantiert.)

Denken Sie bei der Planung aber auch an die Inflation und sichern Sie lieber etwas mehr ab. Eine Pflegerentenversicherung kann auch gegen laufende monatliche Beitragszahlung abgeschlossen werden. Für eine Absicherung (Abschluss mit 60 J.) in gleicher garantierter Höhe müssen Sie bei einer Beitragszahlungsdauer von 20 Jahren monatlich etwa 90 € an den Versicherer überweisen. Insgesamt würden Sie also über 21.000 € einzahlen. Das sind 6.000 € oder 40% mehr als bei der Variante gegen Einmalbeitrag oben. Und durch die geringere Auswirkung des Zinseszinseffektes bei monatlicher Zahlweise, fallen die möglichen Überschüsse zudem deutlich geringer aus.

Woran sollten Sie sonst noch denken?

Die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Gerade ältere Menschen sind besonders gefährdet. Langwierige
Krankenhausaufenthalte oder Reha-Maßnahmen sind oft die Folge. Eine Unfall-Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Tarife, die speziell auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten sind, bieten ein hohes Maß an Absicherung.

Es ist kein angenehmes Thema. Aber es gehört auch zur Zukunftsplanung sich über sein eigenes Ableben Gedanken zu machen. Wie soll die Beerdigung aussehen? Welche Kosten entstehen? Reicht das Ersparte dafür? Eine Bestattung kostet mehrere Tausend Euro. Durch eine Bestattungsvorsorge bzw. eine  Sterbegeldversicherung können Sie rechtzeitig Vorsorge tragen und sicherstellen, dass die Kosten gedeckt sind. Übrigens: Diese Tarife eignen sich auch, um einen Betrag steuerfrei an die Kinder zu vererben.
Diese können damit dann eventuell die anfallende Erbschaftsteuer begleichen.

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