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Datenschutzerklärung

§ 1 Präambel

Der Kunde wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern und/oder Kapitalanlagegesellschaften aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Maklervertrag) mit dem/den Vermittler(n). Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und -verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht kommenden Daten des Kunden erhalten, speichern und weitergeben dürfen. Vermittler im Sinne dieser Bestimmung sind die SAFIMA Sotzek Assekuranz- und Finanzmakler GmbH, Credéstraße 5, 34134 Kassel.

§ 2 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz

(1)    Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Kunden bekannten, kooperierenden Unternehmungen weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist.

(2)    Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Kunden. Die Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

Der/die Vermittler dürfen die Kundendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.B. Anwälte und Steuerberater) weitergeben.

§ 3 Befugnis der Versicherer (der Vertragspartner)

(1)    Der Kunde hat Kenntnis, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner (z.B. Versicherer) weitergegeben werden müssen. Diese potenziellen Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – insbesondere auch die Gesundheitsdaten – im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden.

Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden.

§ 4 Anweisungsregelung

Der Kunde weist seine bestehenden Vertragspartner (z.B. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten – auch die Gesundheitsdaten – an den/die beauftragten Vermittler unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann.

§ 5 Widerrufsregelung

Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten – kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/des Vermittler(s) gegenüber der dem Widerruf erklärenden Person oder Firma.

§ 6 Rechtsnachfolger

(1)    Der Kunde willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.

Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Kundendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten nach § 3 Abs.9 BDSG, insbesondere Gesundheitsdaten, zählen nicht zu den erforderlichen Kundendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge.

§ 7 Werbung

Der Vermittler darf die vom Kunden überlassenen Daten verwenden, um den Kunden weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten, kontaktieren um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass ihn der Vermittler mittels sämtlicher Medien (z.B. Brief, Telefon, Fax E-Mail) kontaktieren und ihn, auch über bestehende Geschäftsbeziehungen hinausreichend, informieren darf, z.B. über den Abschluss neuer Verträge und über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und Ergänzung. Diese Einwilligung kann vom Kunden  jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.

 

 

 

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